Privatpraxis bedeutet: Ich habe keinen Kassensitz. Aus diesem Grund werden die gesetzlichen Krankenkassen – anders als die privaten Krankenkassen, die Kosten Ihrer Behandlung nicht übernehmen. Sie sind in diesem Fall Selbstzahler.
In einer Privatpraxis Selbstzahler zu sein bedeutet, dass ich Sie ohne die Einschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln kann.
Ihre Behandlung wird nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie erhalten eine Rechnung von mir, die Sie im Anschluss begleichen. Natürlich bespreche ich vor jeder Behandlung die Kosten mit Ihnen.
Ein Erstbesuch mit Untersuchung und Arztgespräch kostet Sie ungefähr 70 Euro. Darin sind enthalten: Ein einführendes Gespräch, eine symptombezogene Untersuchung, eine Diagnose- und Therapieberatung sowie eine eingehende persönliche Betreuung.
Bei der weiteren Behandlung kommt es darauf an.
Medikamente, die ich Ihnen verschreibe, zahlt Ihre Versicherung leider nicht, diese müssen Sie selbst bezahlen. Weitere Untersuchungen und Termine kosten unterschiedlich. Selbstverständlich informiere ich Sie vor der Weiterbehandlung transparent über alle Kosten, die dabei entstehen würden.
Natürlich haben Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit, mit meiner Diagnose (in Form eines Arztbriefs) zu einem Mediziner mit Kassenzulassung zu gehen und sich dort weiterbehandeln zu lassen.